Beleuchtung

BMU: Kommunalrichtlinie - Sanierung Innen- und Hallenbeleuchtung (4.2.3)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Förderfähig sind Ausgaben für:

  • Leuchtensystem (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik Abdeckung)
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagenkomponenten inkl. Installationsmaterial
  • Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten
Antragsberechtigte:
  • Kommunen einschließlich ihrer unselbständigen Betriebe und Einrichtungen
  • Selbständige Betriebe und Einrichtungen mit ≥ 25 % kommunaler Beteiligung sowie kommunale Zweckverbände
  • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger für Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung und Unterbringung (ohne Bund)
  • Gemeinnützige oder mildtätige eingetragene Vereine für ihre Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen für deren Einrichtungen
  • Unternehmen, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohleregionen erhalten 40%.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/MDeUBv

Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Telefon 030 72618-0880

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Innen- und Hallenbeleuchtung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.