Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Investitionen zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:
Antragsberechtigt sind
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Was wird nicht gefördert?:
Bei der Förderung folgender Bereiche behält sich die NRW.BANK eine Prüfung des Einzelfalls vor:
Weitere Informationen, Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/wTWs1R
Alle Investitionen in kommunale Infrastruktur, insbesondere Klimschutz und Klimafolgenanpassung
NRW.BANK
23.01.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.