Mobilitätsinfrastruktur

NRW.BANK.Kommunal Invest / NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Fördergegenstand und -bedingungen

Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Investitionen zur Verfügung gestellt.


Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:

  • Maßnahmen zum Klimaschutz (siehe FAQ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster))
  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. touristische Infrastruktur)
  • soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist


Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
  • Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände) (mit KSA-Risikogewicht von null gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen [Capital Requirements Regulation])


Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
  • Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.

Was wird nicht gefördert?:

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter
  • reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Bei der Förderung folgender Bereiche behält sich die NRW.BANK eine Prüfung des Einzelfalls vor:

  • Abfallwirtschaft
  • Miet- oder Pachtobjekte
  • Energieerzeugung
  • Breitband
  • Tierkadaverbeseitigung

Förderhöhe

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • Kreditbetrag bis 2 Mio. €: Bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest".
    • Kreditbetrag über 2 Mio. €: Maximal 50% des Kreditbedarfes über „NRW.BANK.Kommunal Invest", die restlichen 50% über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus".
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Laufzeit:
    • 10 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
    • 20 Jahre Laufzeit, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
    • 30 Jahre Laufzeit, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Zinssatz: Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
  • Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich.
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09.und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: Es wird keine Bereitstellungsprovision berechnet.
  • Tagesaktuelle Zinskonditionen sind auf der Website der NRW.BANK abrufbar

Kumu­lier­bar­keit

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ und „NRW.BANK.Moderne Schule“ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/wTWs1R

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Alle Investitionen in kommunale Infrastruktur, insbesondere Klimschutz und Klimafolgenanpassung

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

23.01.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.