Photovoltaik

NRW.BANK.Energieinfrastruktur

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

  • Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in Nordrhein-Westfalen.
  • Finanziert unter anderem Windenergieanlagen und Bürgerwindparks.
  • Hierbei werden mitfinanziert:
    • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
    • gewerbliche Baukosten
    • Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Im Rahmen der Rekommunalisierung ist die Finanzierung eines Erwerbs von Anteilen an Versorgungsbetrieben oder Netzen / Produktionskapazitäten möglich
  • Fördervoraussetzungen:
    • Anlagen für überwiegend innerbetriebliche Zwecke oder wohnwirtschaftliche Vorhaben sind ausgeschlossen.
    • Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen ist nicht möglich

Antragsberechtigt sind:

  • inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • Angehörige der freien Berufe
  • private Investoren

Förderhöhe

  • Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestkredit: 125.000€,
  • Höchstbetrag: 150 Mio.
  • Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren, flexibel am Bedarf des Projekts ausrichtbar
  • Zinssatz bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem13. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Kumu­lier­bar­keit

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Merkblätter und Kontaktdaten:

https://link.energy4climate.nrw/ocr9ow

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

13.12.2022

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.