Mobilitätsinfrastruktur

NRW.BANK: Infrastrukturfinanzierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Mit dem Förderdarlehen werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen bei Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur sowie bei Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung unterstützt, u. a. in den Bereichen:

  • Erneuerbare Energien – Energieerzeugung, Energiespeicherung, Energieverteilung
  • Klima – umweltschonende Mobilität, klimagerechte Baumaßnahmen, effiziente Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft
  • Bildung – Schulen, Kindergärten, OGS, Einrichtungen der Integration und Bildung, VHS, (private) Hochschulen usw.
  • Breitband – Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.
Folgende Maßnahmen erhalten eine finanzielle Förderung:
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • gewerbliche Baukosten
  • Anschaffung von Inventar/Ausstattungen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)
  • im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich kann auch der Erwerb von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten finanziert werden.
Antragsberechtigte:
  • Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen sowie auch privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen)
  • Angehörige der freien Berufe
  • private Investoren

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Annuitäten- oder Ratendarlehens bis zu 150 Mio. Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/nrT74N

Kontakt:
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800
Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastrukturin den Bereichen Energieerzeugung, Energiespeicherung, Energieverteilung, umweltschonende Mobilität, klimagerechte Baumaßnahmen, effiziente Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Hausbank

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.