Wärmespeicher

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.5 Wärme- und Kältespeicher

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden besondere Wärme- und Kältespeicher, wie beispielsweise Latentwärmespeicher oder Eisspeicher, die zur Versorgung eines Wärmenetzes dienen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind Anlagen für den privaten oder gewerblichen Bereich.
  • Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmererklärung nachzuweisen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/GyXprc

Kontakt:
NRW direkt; Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Wärme- und Kältespeicher

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.