Wärmespeicher

NRW.BANK.Moderne Schule

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird:

  • Finanzierung aller Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.
    Dies geschieht mit Hilfe eines Darlehens.
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind, können mit finanziert werden
  • Ebenfalls können Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage mitfinanziert werden, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist.

Voraussetzungen:

  • Nutzung des Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigungund vorhabensbezogen.
  • Eine Darlehensaufstockung kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Schulträger in Nordrhein-Westfalen
  • kommunale Schulzweckverbände in Nordrhein-Westfalen (mit KSA-Risikogewicht von null gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen [Capital Requirements Regulation])


Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Förderhöhe

  • Finanzierungsanteil:
    • bei Kreditbeträgen > 2 Mio. Euro; max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Eine Kumulierung mit dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ ist möglich.
    • bei Kreditbeträgen < 2 Mio. Euro; bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Der Kredithöchstbetrag in diesem Förderprogramm beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller.

  • Laufzeiten:
    • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.

    • Auszahlung: 100%
    • Bereitstellungsprovision: keine
    • Sicherheiten: die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen

    Kumu­lier­bar­keit

    Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus den Programmen NRW.BANK.Moderne Schule und NRW.BANK.Kommunal Invest (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) sowie IKK-Investitionskredit Kommunen (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Kredit dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

    https://bit.ly/3oWX5Lp

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen, inkl. energetischer Maßnahmen.

    Antragsteller
    • Kommune
    Antragstelle

    NRW.BANK

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    22.01.2024

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.