Wärmespeicher

NRW.BANK: Moderne Schule

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderdarlehen unterstützt Kommunen bei allen Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen. Ebenso mitfinanzierbar sind:
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil des Investitionsvorhabens sind.
  • Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.
Antragsberechtigte:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände (öffentliche Körperschaften mit KSA-Risikogewicht null gemäß Artikel 115 (2) i. V. m. Artikel 114 (2) der EU-Verordnung 575/2013 – Capital Requirements Regulation)

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Darlehen bis 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller:
  • Darlehen bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“
  • Darlehen über 2 Mio. Euro: max. 50 % Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Moderne Schule“, die restlichen 50 % über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

https://bit.ly/3oWX5Lp

Kontakt:
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen, inkl. energetischer Maßnahmen

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.