Wärmespeicher

NRW.BANK.Moderne Schule

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird:

  • Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen inkl. energetischer Maßnahmen
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil einer Maßnahme sind, können mit finanziert werden

Voraussetzungen:

  • Nutzung des Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) und vorhabensbezogen
  • Eine Darlehensaufstockung kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Schulträger in Nordrhein-Westfalen
  • bei kommunalen Schulzweckverbänden erfolgt eine Einzelfallprüfung

Förderhöhe

  • Finanzierungsanteil:
    • bei Kreditbeträgen > 2 Mio. Euro; max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Eine Kumulierung mit dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ ist möglich.
    • bei Kreditbeträgen < 2 Mio. Euro; bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Der Kredithöchstbetrag in diesem Förderprogramm beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller.

Kumu­lier­bar­keit

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Die Mittel aus den Programmen „NRW.BANK.Moderne Schule“ und „NRW.BANK.Kommunal Invest“ sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://bit.ly/3oWX5Lp

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen, inkl. energetischer Maßnahmen.

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

05.09.2022

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.