Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/sKWEBz
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage
Bezirksregierung Arnsberg.
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.