Gefördert werden Anlagen für die thermische Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, die in Verbindung mit der neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben wird:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl
Kontakt: NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.