Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.3 Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

Fördergegenstand und -bedingungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen, sowie
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Gefördert werden:

  • Anlagen für die thermische Nutzung von Biomasse in Gebäuden.
  • Förderfähig sind: Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel mit Heizwerttechnik, Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel, wassergeführte Pelletöfen und wassergeführte Holzvergaseröfen

Förderbedingungen unter anderem:

  • Förderung nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage (mind. 4 kWp)
  • Die Anlage muss als einzige Hauptheizung dienen, wassergeführt sein und mit einem ausreichend großen Speicher (30 Liter/kW) verbunden werden.
  • Je Gebäude und Standort wird nur eine Anlage gefördert.
  • Die geförderte Anlage darf nicht zur Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dienen.
  • Förderanträge sind vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen.


Förderhöhe

Zuschusshöhe:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik (Neubau und Bestandsbau): 2.000 Euro
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik (nur Bestandsbau): 1.750 Euro
  • Kombikessel bzw. Hybridkessel (nur Bestandsbau): 1.000 Euro
  • Holzhackschnitzelkessel (nur Bestandsbau): 1.000 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel (nur Bestandsbau): 1.000 Euro
  • wassergeführte Pelletofen (Neubau und Bestandsbau): 750 Euro
  • wassergeführte Holzvergaseröfen (Neubau und Bestandsbau): 750 Euro

Kumu­lier­bar­keit

Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden. Insbesondere darf für dieselbe Anlage nur ein Antrag entweder über diese Richtlinie oder über den Programmbereich progres.nrw – Emissionsarme Mobilität gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist unzulässig.
  • Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) in der jeweils geltenden Fassung, ist nicht zulässig, soweit es sich dabei um dieselbe Maßnahme handelt.
  • Die Kumulierung einer Förderung mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der entsprechenden Kumulierungshöchstgrenzen und der jeweils relevanten europäischen Beihilfevorschriften ansonsten grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit Fördermitteln aus den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 20. Mai 2021 für die Programmbereiche Einzelmaßnahmen (BAnz AT vom 7.06.2021 B2), Wohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B3) und Nichtwohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B4) in der jeweils geltenden Fassung ist bis zu einer maximalen Förderquote von insgesamt 60 Prozent möglich.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

17.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.