Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.4 Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Anlagen für die thermische Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, die in Verbindung mit der neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben wird:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik
  • Kombikessel (Hybridkessel)
  • Holzhackschnitzelkessel
  • Scheitholzvergaserkessel

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Gefördert werden Anlagen nur in Bestandsgebäuden.
  • Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage.
  • Anstelle einer thermischen Solaranlage ist auch die Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens vier Kilowatt-Peak möglich. Der Strom aus der Photovoltaikanlage muss für die Brauchwassererwärmung genutzt werden.
  • Die Anlage muss wassergeführt sein und mit einem ausreichend großen Speicher (mindestens 30 Liter pro Kilowatt) verbunden werden.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
  • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.