Lüftung

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.6 Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Gebäuden.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bei Neubauten muss der Jahresprimärenergiebedarf zum Zeitpunkt des Bauantrags mindestens der aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes ohne Einbeziehung des geplanten Lüftungsgerätes entsprechen.
  • Bei Bestandsgebäuden darf der Höchstwert der spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust nach der jeweils aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes um höchstens 0,15 Watt pro Quadratmeter und Kelvin überschritten werden.
  • Zentrale Lüftungsanlagen müssen über eine Wärmerückgewinnung verfügen, die mindestens der Klassifizierung H1 gemäß DIN EN 13053:2020-05 entspricht.
  • Dezentrale Lüftungsanlagen müssen einen Wärmerückgewinnungswirkungsgrad von mindestens 75 % erreichen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude bzw. Wohn- oder Gewerbeeinheit:
    2.000 Euro für Bestandsgebäude, 1.000 Euro für Neubauten
  • Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit:
    200 Euro je Gerät bzw. Gerätepaar und Raum, maximale Förderung 1.000 Euro
  • Bei Schulen, Krankenhäusern, Heimen bzw. Gebäuden mit vergleichbaren Nutzungen wird die Förderung im Einzelfall entschieden.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg 

https://link.energy4climate.nrw/FTRPqF

Kontakt:

NRW direkt; Tel. 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.