Gefördert werden stationäre zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Gebäuden.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/FTRPqF
Kontakt:
NRW direkt; Tel. 0211 837-1927
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.