Energieeffizienzmaßnahmen

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden investive, technologieoffene Maßnahmen zur systemischen Optimierung von Anlagen und Prozessen mit dem Ziel, Energieverbrauch, Ressourcenbedarf und Treibhausgasemissionen zu senken. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Effizienzsteigerung
  • Nutzung und Rückgewinnung von Abwärme
  • Energieeffiziente Prozesswärme- und Prozesskältebereitstellung sowie Speicherlösungen
  • Ressourceneffizienzmaßnahmen
  • Elektrifizierung von Prozessen und Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien
  • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, sofern mind. 50 % der erzeugten Menge im Unternehmen selbst genutzt wird.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten.

  • Zuschussquote: Kleine Unternehmen 45 %, Mittlere Unternehmen 35 % Großunternehmen 25 %.
  • Zusätzlich kann ein Dekarbonisierungsbonus von 10 % gewährt werden.
  • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro. je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.