BHKW

Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.

Energiesteuergesetz

Kurzinformation

Eine vollständige Entlastung von der Energiesteuer erfolgt für Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung > 2 MWel grundsätzlich und für Anlagen mit einer Nennleistung <= 2 MWel nur, wenn diese hocheffizient im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU ist, der Nutzungsgrad für den Entlastungszeitraum bei min. 70 % liegt und nur für den Zeitraum in der die Anlage abgeschrieben wird. Die Rückerstattungssätze variieren nach Brennstoffart.

Detailinfos
Förderart
  • Steuererstattung
Antragstelle

Hauptzollamt

Fördergeber
  • Bund

KfW: IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Kurzinformation

Gefördert werden mit einem zinsgünstigen Darlehen: Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100% der Investitionssumme betragen. Ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 bis 40 % des Zusagebetrages ist ebenfalls möglich.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, ausgeschlossen sind einige Förderprogramme des Bundes.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): KWK-Anlagen

Kurzinformation

Gefördert wird die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis verschiedener Energiearten: gasförmige oder flüssige Brennstoffe, Biomasse, Abfall, Abwärme, Braun- und Steinkohle. Die Förderung erfolgt durch die Vergütung des erzeugten Stroms aus hocheffizienten KWK-Anlagen (die nicht unter das EEG fallen) für jede erzeugte kWh Strom. Die Höhe und Dauer der Vergütung ist abhängig von der Anlagenart und -größe.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.