Beleuchtung

Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.

BAFA: BEG - Anlagentechnik (außer Heizung)

Kurzinformation

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Antragstelle

BAFA

Fördergeber
  • Bund

BMU: Kommunalrichtlinie - Sanierung Innen- und Hallenbeleuchtung (4.2.3)

Kurzinformation

Gefördert wird die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung. Föderfähig sind Anlagenkomponenten sowie Steuer- und Regelungstechnik und erforderliches Installationsmaterial.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Fördergeber
  • Bund

BMU: Kommunalrichtlinie - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1)

Kurzinformation

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)


Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Fördergeber
  • Bund

NRW.BANK.Moderne Schule

Kurzinformation

Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.