Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
BAFA
Gefördert wird die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung. Föderfähig sind Anlagenkomponenten sowie Steuer- und Regelungstechnik und erforderliches Installationsmaterial.
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.