Kurzinformation
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
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