Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 1.000 kWp installierter Leistung erhalten für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung je kWh über 20 Jahre (zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme anteilig) eine gesetzlich definierte Vergütung. Die Höhe der Vergütungssätze bestimmt sich nach Anlagengröße, Anlagenart und Nutzung der Eigenversorgung. Für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung gilt die Pflicht zur geförderten Direktvermarktung. Für Anlagen > 1.000 kWp wird die Höhe der Marktprämie über das Ausschreibungsverfahren bestimmt.
Stromnetzbetreiber
Das Darlehen der KfW über bis zu 150 Mio. € kann für Investitionen in Stromerzeugungsanlagen, die die Anforderungen des EEG erfüllen, Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden und Maßnahmen zur Systemintegration der Erneuerbaren Energien genutzt werden. Auch eine Umsetzung von Contracting-Vorhaben ist möglich.
Banken und Sparkassen
Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in NRW. Mitfinanziert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Anschaffung und Einrichtung von Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Voraussetzung ist, dass die Energieerzeugungsanlagen für öffentliche Zwecke vorgesehen sind bzw. deren erzeugte Energie überwiegend in öffentliche Netze eingespeist wird. Die Förderkredit beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 150 Mio. € und mind. 125.000 €. Die Laufzeit des Kredits kann zwischen 3 und 30 Jahren liegen.
Gefördert werden Komponenten für die Erreichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung. Förderfähig sind dabei Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher sowie wasserstoffbasierte Heizkessel.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
Gefördert werden Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage in Höhe von maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz beträgt 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.