Photovoltaik

Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.

BMWE: Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft (im 8. Energieforschungsprogramm)

Kurzinformation

Gefördert werden anwendungsnahe FuE- und Demonstrationsvorhaben, die Ressourceneffizienz und zirkuläres Wirtschaften im Kontext der Energiewende voranbringen. Die Einreichung von Skizzen ist zu festen Stichtagen möglich (31.01., 30.04., 31.08., 31.10.).

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

easy-Online (Einreichung von Projektskizzen und später ggf. förmlicher Antrag; Verfahren i. d. R. zweistufig)

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Photovoltaik

Kurzinformation

Das EEG regelt die Förderung von Photovoltaikanlagen in zwei Segmenten – Freiflächenanlagen und Gebäude-/Dachanlagen. Anlagen bis 100 kW können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen; ab 200 kW ist die Direktvermarktung verbindlich. Ausschreibungspflicht besteht für Freiflächenanlagen ab 1.000 kW sowie für Dachanlagen ab 750 kW. Bürgerenergiegesellschaften können PV-Anlagen bis 6 MW ohne Ausschreibungsverfahren realisieren. Die Vergütung erfolgt je nach Veräußerungsform über Einspeisevergütung (E), Marktprämie (M) oder Ausschreibungszuschläge; die anzulegenden Werte (für E und M) 2025 liegen – je nach Segment und Leistung – zwischen etwa 6 und 13 ct/kWh und unterliegen einer halbjährlichen Degression von 1 %.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Kurzinformation

Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.


Detailinfos
Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund

KfW: Erneuerbare Energien - Plus

Kurzinformation

Gefördert werden Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien. Anlagen, die nicht über das EEG oder KWKG vermarktet werden, erhalten zinsverbilligte Kredite mit Beihilfe.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle
Banken und Sparkassen
Fördergeber
  • Bund

KfW: Erneuerbare Energien - Standard

Kurzinformation

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund

Landwirtschaftliche Rentenbank: Energie vom Land

Kurzinformation

Das Programm fördert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum, sofern diese nicht ausschließlich der Eigennutzung dienen. Gefördert werden u. a. Bioenergieanlagen, Speicher- und Wasserstofftechnologien, Windenergie sowie verschiedene Photovoltaikformen (Aufdach-, Floating- und Freiflächen-PV). Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund

Mieterstrommodelle im geförderten Wohnungsbau

Kurzinformation

Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.