Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden anwendungsnahe FuE- und Demonstrationsvorhaben, die Ressourceneffizienz und zirkuläres Wirtschaften im Kontext der Energiewende voranbringen. Die Einreichung von Skizzen ist zu festen Stichtagen möglich (31.01., 30.04., 31.08., 31.10.).
easy-Online (Einreichung von Projektskizzen und später ggf. förmlicher Antrag; Verfahren i. d. R. zweistufig)
Das EEG regelt die Förderung von Photovoltaikanlagen in zwei Segmenten – Freiflächenanlagen und Gebäude-/Dachanlagen. Anlagen bis 100 kW können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen; ab 200 kW ist die Direktvermarktung verbindlich. Ausschreibungspflicht besteht für Freiflächenanlagen ab 1.000 kW sowie für Dachanlagen ab 750 kW. Bürgerenergiegesellschaften können PV-Anlagen bis 6 MW ohne Ausschreibungsverfahren realisieren. Die Vergütung erfolgt je nach Veräußerungsform über Einspeisevergütung (E), Marktprämie (M) oder Ausschreibungszuschläge; die anzulegenden Werte (für E und M) 2025 liegen – je nach Segment und Leistung – zwischen etwa 6 und 13 ct/kWh und unterliegen einer halbjährlichen Degression von 1 %.
Stromnetzbetreiber
Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
KfW
Gefördert werden Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien. Anlagen, die nicht über das EEG oder KWKG vermarktet werden, erhalten zinsverbilligte Kredite mit Beihilfe.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
Banken und Sparkassen
Das Programm fördert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum, sofern diese nicht ausschließlich der Eigennutzung dienen. Gefördert werden u. a. Bioenergieanlagen, Speicher- und Wasserstofftechnologien, Windenergie sowie verschiedene Photovoltaikformen (Aufdach-, Floating- und Freiflächen-PV). Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.