Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 1.000 kWp installierter Leistung erhalten für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung je kWh über 20 Jahre (zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme anteilig) eine gesetzlich definierte Vergütung. Die Höhe der Vergütungssätze bestimmt sich nach Anlagengröße, Anlagenart und Nutzung der Eigenversorgung. Für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung gilt die Pflicht zur geförderten Direktvermarktung. Für Anlagen > 1.000 kWp wird die Höhe der Marktprämie über das Ausschreibungsverfahren bestimmt.
Stromnetzbetreiber
Mit der "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen. Die Kredithöhe liegt bei max. 25 Mio. Euro. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt). Zusätzlich wird ein Klimazuschuss, der in der Höhe variiert, gewährt.
KfW
Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Besonders angesprochen werden Antragsteller aus dem landwirtschaftlichem Umfeld und Bioenergieinvestitionen sowie Bürgerwindparks.
Banken und Sparkassen
Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Gefördert werden Komponenten für die Erreichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung. Förderfähig sind dabei Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher sowie wasserstoffbasierte Heizkessel.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
Gefördert werden Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage in Höhe von maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz beträgt 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.