Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
BAFA
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
KfW
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes als Nichtwohngebäude (NWG) erreichen. Bei Bestandsgebäuden muss deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Zielgruppe dieses Programms sind Kommunen.
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen.
Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur eigengenutzten Wärmeerzeugung mit fester Biomasse / Holzbrennstofen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW. Die im Antrag auf Tilgungszuschuss genannten Emissionswerte müssen eingehalten werden. Die Kredit beträgt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten, max. 25 Mio. €. Der Tilgungszuschuss beträgt max. 100.000 Euro / Anlage und setzt sich aus einer Grundförderung und einer möglichen Bonusförderung für niedrige Staubemissionen und Pufferspeicher zusammen. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 % zum Tilgungszuschuss.
Banken und Sparkassen
Mit der "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen. Die Kredithöhe liegt bei max. 25 Mio. Euro. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt). Zusätzlich wird ein Klimazuschuss, der in der Höhe variiert, gewährt.
Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Besonders angesprochen werden Antragsteller aus dem landwirtschaftlichem Umfeld und Bioenergieinvestitionen sowie Bürgerwindparks.
Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage. Hierzu zählen Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermieanlagen, wasserstoffbasierte Heizkessel.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.