Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
BAFA
Gefördert wird die energetische Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
KfW
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes als Nichtwohngebäude (NWG) erreichen. Bei Bestandsgebäuden muss deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Zielgruppe dieses Programms sind Kommunen.
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen.
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Mit einem Zuschuss in Höhe von 90 Euro je m² Bruttokollektorfläche werden thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme gefördert. Der Mindestenergieertrag pro Kollektor muss nachweislich 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr betragen.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Solarthermieanlagen mit max. 1m² Bruttokollektorfläche pro 10 m² beheizter Wohn- oder Gewerbefläche für die Gebäudeversorgung. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 90 Euro pro m² Bruttokollektorfläche.
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage oder Wärmepumpe
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.