Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
BAFA
Gefördert werden die Sanierung und die Nachrüstung von Lüftungsanlagen, sogenannten raumlufttechnischen Anlagen, in Nichtwohngebäuden. Bitte beachten Sie die technischen Mindestanforderungen gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie, die für ein Sanierungs- oder Nachrüstungsvorhaben erfüllt werden müssen. Förderfähig sind Anlagenkomponenten sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
KfW
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes als Nichtwohngebäude (NWG) erreichen. Bei Bestandsgebäuden muss deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Zielgruppe dieses Programms sind Kommunen.
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen.
Mit der "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen. Die Kredithöhe liegt bei max. 25 Mio. Euro. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. MwSt). Zusätzlich wird ein Klimazuschuss, der in der Höhe variiert, gewährt.
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Fördergegenstand sind Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dienen.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.