Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
BAFA
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
KfW
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden kann ebenso gefördert werden, soweit deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegt.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes als Nichtwohngebäude (NWG) erreichen. Bei Bestandsgebäuden muss deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Zielgruppe dieses Programms sind Kommunen.
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude (WG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen.
Gefördert wird die Errichtung von Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Nennleistung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden, zur Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Nichtwohngebäuden, zur Bereitstellung von Raumwärme / Wärme für Wärmenetze oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Ebenfalls gefördert wird die Errichtung und Erweiterung einer im Zusammenhang mit einer förderfähigen Wärmepumpe errichteten Erdsonde. Der Kredit beträgt bis zu 25 Mio. € / Vorhaben. Der Tilgungszuschuss beträgt 80 € / kW und max. 100.000 € / Einzelanlage sowie zusätzlich max. 6 € / Meter Erdsonde. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 % zum Tilgungszuschuss.
Zusatzförderung Anreizprogramm Energieeffizienz in Höhe von 30% möglich, wenn z.B. Ölheizungen und andere ineffiziente Systeme ersetzt werden.
Banken und Sparkassen
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage. Hierzu zählen Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermieanlagen, wasserstoffbasierte Heizkessel.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden mit einem Zuschuss kalte Nahwärmenetze in Höhe von max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max 200.000 Euro.
Eine Zuschussförderung erhalten Erdwärmesonden (Bohrungen bis zu einer Teufe von 400 Metern), Erdwärmekollektoren und Grundwasserwärmepumpen. Anlagen, die zur Erfüllung des GebäudeEnergieGesetzes installiert werden, sind NICHT förderfähig.
Gefördert werden Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage in Höhe von maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz beträgt 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden Wärmepumpen sowie die auf einem Grundstück notwendigen Anschlussarbeiten und Verbindungsarbeiten, um die auf dem kundenseitigen Grundstück befindliche Wärmepumpe mit dem kalten Wärmenetz eines Versorgers zu verbinden.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.