Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
BAFA
Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht trägt u. a. zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden und der Haustechnik bei. Es wird eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gewährt.
Finanzamt (Einkommenssteuererklärung)
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß der BEG EM umgesetzt werden.
KfW
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Heizungsanlagenerneuerung, zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs, zur Barrierereduzierung, zum Einbruchsschutz, zur Baumängelbehebung, zum barrierefreien Umbau oder zum Hochwasserschutz. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 150.000 Euro finanziert.
Banken und Sparkassen
Eine Zuschussförderung erhalten Erdwärmesonden (Bohrungen bis zu einer Teufe von 400 Metern), Erdwärmekollektoren und Grundwasserwärmepumpen. Anlagen, die zur Erfüllung des GebäudeEnergieGesetzes installiert werden, sind NICHT förderfähig.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage in Höhe von maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz beträgt 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden Wärmepumpen sowie die auf einem Grundstück notwendigen Anschlussarbeiten und Verbindungsarbeiten, um die auf dem kundenseitigen Grundstück befindliche Wärmepumpe mit dem kalten Wärmenetz eines Versorgers zu verbinden.
Gefördert werden mit einem Zuschuss kalte Nahwärmenetze in Höhe von max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max 200.000 Euro.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.