Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß der BEG EM umgesetzt werden.
KfW
Gefördert wird die energetische Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude (NWG), sowie der energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes als Nichtwohngebäude (NWG) erreichen. Bei Bestandsgebäuden muss deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung min. 5 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten befristete Ausnahmeregelungen.
Zielgruppe dieses Programms sind Kommunen.
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zielgruppe dieses Förderprogrammes sind Kommunen.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Förderkredite werden bei dem vom Antragsteller ausgewählten Finanzierungspartner der KfW gestellt.
Die NRW.BANK bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus für die Kommunen & Kommunalverbände, Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe derDarlehen können im Grunde alleInvestitionen in die kommunale Infrastrukturco-finanziert werden. Seit 2021 werdenauch verstärkt Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt. Für die Beseitigung von Schäden, die in Folgedes Unwetters im Juli 2021 entstanden sind, stehen zudem vergünstigte Sonderkonditionen zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt 150 Mio. Europro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Mit einem Förderdarlehen werden Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen inkl. energetischer Maßnahmen unterstützt. Die Antragstellung muss durch einen kommunalen Schulträger in Nordrhein-Westfalen erfolgen, bei kommunalen Schulzweckverbänden wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Die Höhe des Förderdarlehens kann bei Kreditbeträgen über 2 Mio. € max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei geringeren Kreditbeträgen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller.
Gefördert werden Bohrungen für mitteltiefe Erdwärmesonden durch die Zahlung von Zuschüssen bis zu einer Förderhöchstgrenze von 300.000,00 Euro.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Abwärme und Abkälte zur Verbesserung der Energieeffizienz in Höhe von maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt.
Gefördert wird der Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden mit geringen wärmebezogenen Treibhausgasemissionen und einem hohen baulichen Wärmeschutz als KlimaGebäude.NRW innerhalb von Landesprojekten,wie zum Beispiel dem Landesprojekt „KlimaQuartier.NRW“.
Gefördert werden Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.